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Der Notar

Der Notar – unparteiischer Berater bei wichtigen Rechtsgeschäften

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Anders als z.B. Rechtsanwälte sind Notare nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten bei schwierigen Rechtsgeschäften. Der Gesetzgeber hat die Einschaltung eines Notars insbesondere bei solchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben, die – wie z.B. Abschluss von Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen oder Scheidungsvereinbarungen, Errichtung von Testamenten, Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge oder Gründung einer Kapitalgesellschaft – für die Beteiligten weitreichende finanzielle oder persönliche Folgen haben.

Kernaufgabe des Notars ist die Errichtung rechtssicherer und ausgewogener Urkunden. Die Tätigkeit des Notars beschränkt sich nicht auf die Beurkundung (das „Vorlesen“ und Unterschreiben des Urkundsentwurfs), sondern umfasst insbesondere auch die Vorbereitung der Urkunden, die Beratung der Beteiligten, die Korrespondenz mit den öffentlichen Registern (u.a. Grundbuchamt, Handelsregister)  sowie – insbesondere bei Grundstückskaufverträgen – die sichere Abwicklung der Rechtsgeschäfte. Bei allen Tätigkeiten soll der Notar sicherstellen, dass die Beteiligten über die rechtliche Bedeutung des Rechtsgeschäfts belehrt und rechtlich unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Notare sind Juristen, die zusätzlich zur Qualifikation für das Richteramt (2. juristisches Staatsexamen) eine Spezialausbildung zum Notar durchlaufen haben. Historisch bedingt wird das Amt des Notars in einigen Regionen Deutschlands, u.a. in Westfalen und in Hessen, von sog. Anwaltsnotaren ausgeübt, in anderen Gegenden (in Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, in den neuen Bundesländern sowie in weiten Teilen des Rheinlandes) hingegen von sog. Nur-Notaren. Anwaltsnotare und Nur-Notare haben dieselben Beurkundungszuständigkeiten, unterliegen denselben Amtspflichten und erheben Notargebühren nach denselben Grundsätzen dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Während Anwaltsnotare das Amt des Notars neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt ausüben, sind Nur-Notare auf die notarielle Tätigkeit spezialisiert.

Im Bereich des Nur-Notariats wird zum Notar nur bestellt, wer das zweite juristische Staatsexamen mit besonders gutem Ergebnis bestanden hat und in einem mindestens dreijährigen Vorbereitungsdienst als Notarassessor auf die Übernahme eines Notaramtes vorbereitet worden ist. Die Düsseldorfer Notare gehören zur Gruppe der Nur-Notare.

Vertraulichkeit

Der Notar ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm bei Ausübung seines Amtes bekannt wird. Der Pflicht zur Vertraulichkeit unterliegen auch alle Notariatsmitarbeiter.

Notarkosten

Die Notargebühren sind für alle deutschen Notare einheitlich durch Gesetz (das sog. Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) festgelegt. Der Notar darf nicht seinen Arbeitsaufwand abrechnen, sondern muss Gebühren erheben, die sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts richten. Dabei umfasst die Beurkundungsgebühr die Beratung durch den Notar, die Fertigung des Urkundsentwurfs sowie die Beurkundung im engeren Sinne.

Von den in dem GNotKG gesetzlich festgelegten Gebühren darf der Notar nicht abweichen. Gebührenvereinbarungen sind unzulässig. Bei Kostenprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts wird regelmäßig überprüft, ob die Gebühren korrekt erhoben und eingefordert werden.

Notarielle Tätigkeitsbereiche:

Die notarielle Tätigkeit umfasst die Beratung, Beurkundung oder Beglaubigung sowie den Vollzug insbesondere in folgenden rechtlichen Bereichen:
Immobilienrecht

  • Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen oder von Erbbaurechten
  • Aufteilung eines Objekts in Wohnungs- und/oder Teileigentum
  • Bauträgerverträge
  • Bestellung von Erbbaurechten
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken sowie sonstigen im Grundbuch einzutragenden Rechten


Erbe und Schenkung

  • Testamente und Erbverträge
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und Schenkungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen
  • Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Erbteilsübertragungen
  • Familie, Ehe und Partnerschaft
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Übertragungsverträge zwischen Ehegatten
  • Adoptionsanträge
  • Verträge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Lebenspartnerschaftsverträge bei registrierten Partnerschaften


Gesellschafts- und Unternehmensrecht

  • Gründung, Umwandlung und Löschung von Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaften, EWIV), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KgaA) und Genossenschaften
  • Änderungen der Gesellschaftsverträge (v.a. Kapitalerhöhungen bei Kapitalgesellschaften), Gesellschafterversammlungen
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Anmeldungen zum Handelsregister
  • Handelsregistervollmachten

Vorsorge

  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

Stiftungen

Vereine

  • Gründung und Löschung von Vereinen
  • Anmeldungen zum Vereinsregister

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.notar.de/der-notar/berufsbild

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ANSCHRIFT

Notare 
Dr. Paul Rombach, LL.M.
Dr. Claudie Rombach
Königsallee 70
40212 Düsseldorf

KONTAKT

Telefon 0211-863272-0
Telefax 0211-863272-20
E-Mail: mail@notare-rombach.de